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   LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2020 - 7 Sa 380/19   

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https://dejure.org/2020,28314
LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2020 - 7 Sa 380/19 (https://dejure.org/2020,28314)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.07.2020 - 7 Sa 380/19 (https://dejure.org/2020,28314)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Juli 2020 - 7 Sa 380/19 (https://dejure.org/2020,28314)
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Volltextveröffentlichung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitgeberseitige Weisung des Umzugs in ein Großraumbüro ist vom Weisungsrecht gedeckt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 116/17

    Einsatz Schulhausmeister an einer zweiten Schule

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2020 - 7 Sa 380/19
    Allein die Nichtausübung des Direktionsrechts über einen längeren Zeitraum genügt für die Annahme einer Konkretisierung nicht (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 19; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 31, jeweils mwN.).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der Grenzen hat der Bestimmungsberechtigte (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn.39).

    Maßgeblich für die Ausübungskontrolle ist nicht die Interessenlage der Parteien zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, sondern diejenige im Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hatte (st. Rspr., BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 39; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45; 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 34; 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - Rn. 19, zitiert nach juris, jeweils mwN.).

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2020 - 7 Sa 380/19
    Allein die Nichtausübung des Direktionsrechts über einen längeren Zeitraum genügt für die Annahme einer Konkretisierung nicht (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 19; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 31, jeweils mwN.).

    Maßgeblich für die Ausübungskontrolle ist nicht die Interessenlage der Parteien zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, sondern diejenige im Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hatte (st. Rspr., BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 39; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45; 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 34; 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - Rn. 19, zitiert nach juris, jeweils mwN.).

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 311/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2020 - 7 Sa 380/19
    Dem Gericht obliegt nach § 106 GewO, § 315 Abs. 3 S. 1 BGB die Prüfung, ob der Arbeitgeber als Gläubiger die Grenzen seines Bestimmungsrechts beachtet hat (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 28).

    Maßgeblich für die Ausübungskontrolle ist nicht die Interessenlage der Parteien zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, sondern diejenige im Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hatte (st. Rspr., BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 39; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45; 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 34; 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - Rn. 19, zitiert nach juris, jeweils mwN.).

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2020 - 7 Sa 380/19
    Maßgeblich für die Ausübungskontrolle ist nicht die Interessenlage der Parteien zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, sondern diejenige im Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hatte (st. Rspr., BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 39; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45; 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 34; 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - Rn. 19, zitiert nach juris, jeweils mwN.).
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